Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen.
Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Wasserwanderführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten
Verletzungen und Schäden sind dem Wasserwanderführer unverzüglich zu melden
Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast
Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einer Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
Die Wasserwanderung von Kinder unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten geeigneten Aufsichtsperson befördert.
Der Wasserwanderführer ist berechtigt Fahrgäste, die gegen diese Bedingungen verstoßen von der Beförderung auszuschließen bzw. die Wanderung abzubrechen.
Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchen Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden.
Da es sich bei diesen Fahrten um Abenteueraktivitäten handelt ist sich jeder Teilnehmer im klaren das nicht der Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreisen geboten werden kann. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren die Teilnehmer ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer.
Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich. Ausdrücklich erlauben wir uns darauf hinzuweisen das die Fahrt erst ab 6 Personen durchgeführt wird.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand Salzburg
Es sind:
1. Gefährdung von Menschen
2. Beschädigung von anderen Fahrzeugen oder Schwimmkörpern, von Ufern, Bauten oder Anlagen jeder Art im Gewässer oder Ufer (Naturschutz)
3. Behinderung der Schifffahrt oder Berufsfischerei
4. Verunreinigungen der Gewässer (Gewässerschutz) zu vermeiden.